Alles deutete darauf hin, dass bis Ende dieses Jahres neue Bestimmungen für Balkon-Solaranlagen eingeführt und ab 2024 gültig sein würden. Aber dann gab es eine überraschende Änderung. Unerwarteterweise wurde der Teil des geplanten Solarpakets gestrichen, der auch Regeln für Balkonkraftwerke enthielt. Das Solarpaket I wurde im August 2023 entwickelt und vom Bundeskabinett genehmigt. Ursprünglich sollte es im Dezember 2023 vom Bundestag verabschiedet werden. Das hätte bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2024 neue Regeln für Balkon-Solaranlagen in Kraft getreten wären, darunter die ersehnte 800-Watt- Grenze und ein einfacheres Anmeldeverfahren. Doch diese Pläne wurden nun überraschend aufgeschoben.
Aktuelle Vorschriften für Balkonkraftwerke bleiben unverändert
Besuchen Sie unseren Blog regelmäßig und bleiben Sie informiert! Wir werden Sie umgehend benachrichtigen, sobald der genaue Zeitpunkt für die Einführung der 800-Watt-Grenze und des vereinfachten Anmeldeverfahrens feststeht.
Nach aktuellen Informationen wird der Rest des Solarpakets I am 22. März 2024 zur Abstimmung im Bundestag stehen. Besuchen Sie unseren Blog regelmäßig und bleiben Sie informiert! Wir werden Sie umgehend benachrichtigen, sobald der genaue Zeitpunkt für die Einführung der 800-Watt-Grenze und des vereinfachten Anmeldeverfahrens feststeht.
Wichtige Informationen zur neuen Balkonkraftwerk Regelungen:
• Einführung der 800-Watt-Einspeisegrenze nicht am 1. Januar 2024
Besitzer von Balkonkraftwerken müssen sich etwas gedulden, um ihre Wechselrichter auf die bevorstehende 800-Watt-Einspeisegrenze anzupassen. Derzeit bleibt die offizielle Grenze bei 600 Watt, bis der Bundestag das gesamte Solarpaket I im neuen Jahr genehmigt. Erst wenn die Annahme des kompletten Solarpakets im Bundestag für das Jahr 2024 angesetzt ist, wird der Weg für die Umsetzung der 800-Watt-De-minimis-Grenze geebnet sein. Ihre Geduld wird sehr geschätzt, während wir diese Übergangsphase bewältigen.
• Verschiebung des vereinfachten Anmeldeverfahrens
Die geplante Vereinfachung des Anmeldeverfahrens für Balkonkraftwerke, einschließlich des Wegfalls der Meldung beim Netzbetreiber und der Erleichterungen im Markstammdatenregister (MaStR), wird sich verzögern. Bis das Solarpaket I vom Bundestag in Gänze verabschiedet wird, gelten weiterhin die bestehenden Regeln: Du musst dein Balkonkraftwerk sowohl beim Netzbetreiber anmelden als auch im Markstammdatenregister (MaStR) registrieren.
• Verzögerung der geplanten Änderungen bei der Solarmodul-Obergrenze in Balkonkraftwerken
Die geplante Erhöhung der Gesamtleistung von Solarmodulen für Balkonkraftwerke auf 2.000 Watt Peak (Wp) wird vorerst aufgeschoben. Das bedeutet, dass besonders leistungsstarke Balkonkraftwerke mit einer Gesamtleistung von mehr als 2.000 Wp vorläufig weiterhin erlaubt sind. Diese Verzögerung gewährt den Betreibern zusätzliche Zeit, um sich auf die neue Obergrenze vorzubereiten und entsprechende Anpassungen durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Informationen und Regelungen auf verfügbaren Quellen basieren und sich im Laufe der Zeit ändern können.
Fazit
Das Solarpaket 1 wurde kürzlich veröffentlicht und enthält eine Zusammenfassung der bevorstehenden Gesetzesänderungen im Bereich der Solarenergie. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).