Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket I sind viele bürokratische Hürden für die Nutzung von Solarenergie und Balkonkraftwerken weggefallen. Stecker-Solargeräte, wie Balkonkraftwerke, Balkon Solaranlage oder Mini PV Anlage oft genannt werden, müssen nun nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, und auch die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur wurde deutlich vereinfacht. Um jedoch weiterhin auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du Dein Balkonkraftwerk korrekt anmelden. In diesem Blog erfährst Du alle wichtigen Details zur neuen Anmeldung in 2024, inklusive einer Schritt-für-Schritt-Anleitung – egal, ob Du Mieter oder Eigentümer bist. So kannst Du einfach und rechtssicher von Deinem Balkonkraftwerk profitieren und Deinen eigenen grünen Strom erzeugen.
Wie kann ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Jede Solaranlage, die fest installiert ist, muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Für kleinere PV-Anlagen, wie Balkonkraftwerke, gibt es jedoch ein vereinfachtes Verfahren, das komplett online und kostenlos durchgeführt werden kann.
Doch was zählt eigentlich als Balkonkraftwerk? Seit Mai 2024 dürfen die Solarmodule einer Mini-PV-Anlage eine maximale Leistung von 2.000 Watt haben, wobei der Wechselrichter auf höchstens 800 Watt begrenzt sein muss. Überschreitet Deine Anlage diese Grenzwerte, gilt sie als reguläre Photovoltaikanlage und erfordert eine gesonderte Anmeldung.
Nach Inbetriebnahme Deines Balkonkraftwerks hast Du 30 Tage Zeit, um die Anlage im MaStRMarktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Dank des Solarpakets I entfällt seit 2024 zudem die Pflicht, Dein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anzumelden.
Warum muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten.Die Registrierung beim Netzbetreiber trägt zur Sicherheit des Netzes bei, da zum Beispiel für Wartungsarbeiten bestimmte Netzabschnitte komplett stromlos geschaltet werden müssen.Die Anmeldung ist auch notwendig, um ältere Stromzählermodelle (Ferraris-Zähler) nicht für eine Rückeinspeisung zu konzipieren.
Balkonkraftwerk nach Solarpaket I anmelden
Noch bevor das Solarpaket I offiziell in Kraft trat, hat die Bundesnetzagentur das Anmeldeverfahren im Marktstammdatenregister (MaStR) erheblich vereinfacht. Während vor dem 1. April 2024 noch etwa 20 Angaben zu einem Balkonkraftwerk (BKW) erforderlich waren, sind es jetzt nur noch vier: die Anzahl der Module, die Gesamtleistung der Module, die Wechselrichterleistung sowie die Angabe, ob es sich um eine Voll- oder Teileinspeisung handelt. Eine der bedeutendsten Änderungen ist, dass die Anmeldung beim Netzbetreiber nun komplett entfällt. Stattdessen musst Du Deine Mini-Solaranlage nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren, wobei jetzt auch die Zählernummer anzugeben ist, damit Deine Anlage korrekt zugeordnet werden kann.
Wenn Du mehr über die Änderungen im Solarpaket 1 erfahren möchtest, bietet Dir unser Blogartikel eine umfassende Übersicht.
Wie registriere ich mein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister?
Seit Mai 2024, mit der Einführung des Solarpakets 1, ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister deutlich einfacher geworden. Anschließend sind für den Anmeldeprozess nur 4 Schritte nötig:
- Zugriff auf das Marktstammdatenregister: Besuche die Webseite der Bundesnetzagentur und öffne den Registrierungsassistenten unter folgendem Link: Marktstammdatenregister.
Anlage auswählen: Klicke auf „Registrierung einer Anlage“ und wähle „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)“ als Anlageart aus.
Benutzerkonto anlegen: Falls du noch kein Konto hast, musst du eines erstellen. Hierbei gibst du einige persönliche Informationen an.
Technische Daten eingeben: Anschließend wirst du nach den technischen Daten deiner Solaranlage gefragt, wie z.B. die Anzahl der Module und die Leistung.
Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, ist dein Balkonkraftwerk offiziell registriert und du bist rechtlich abgesichert. Wenn du später Änderungen an deiner Anlage vornimmst, wie z.B. das Nachrüsten eines Batteriespeichers, musst du die Daten im Marktstammdatenregister entsprechend aktualisieren.
Wichtige Daten für den Anmeldeprozess Ihrer Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister (MaStR)
Um Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen, sollten Sie folgende Informationen bereithalten:
- Das Datum der Inbetriebnahme Ihrer Anlage
Die Anzahl der Solarmodule (in der Regel 1 bis 4)
Die Gesamtleistung der Module in Wattpeak (Wp) sowie die Umrechnung in Kilowattpeak (kWp)
Die Leistung des Wechselrichters in Watt und ebenfalls umgerechnet in Kilowattpeak (kWp)
Die Zählernummer Ihres Stromzählers (zu finden auf der Vorderseite des Zählers)
Mit diesen Daten gelingt die Registrierung problemlos und schnell.
Hier findest Du unsere Balkonkraftwerke:
880W Balkonkraftwerk 800W Photovoltaik Solaranlage mit Deye 800W Wifi Smart Mini PV Anlage – Epp Solar
880W Balkonkraftwerk Bifazial Komplettset 800W Photovoltaik Solaranlage mit Growatt NEO WIFI Wechselrichter Smart Mini PV Anlage
Balkonkraftwerk Komplettset 1000W Bifazial | Deye Wechselrichter 800W | Photovoltaik Solaranlage mit 3m Schukostecker
Balkonkraftwerk Komplettset 1000W Bifazial | Hoymiles Wechselrichter 800W | Photovoltaik Solaranlage mit 3m Schukostecker
Was passiert nach der Anmeldung Deines Balkonkraftwerks?
In den meisten Fällen ist der bürokratische Aufwand nach der Anmeldung Deines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister abgeschlossen. Du musst weder das Finanzamt noch Deinen Netzbetreiber separat über die Inbetriebnahme Deiner Mini-Solaranlage informieren.
Solltest Du allerdings noch einen alten Stromzähler ohne Rücklaufsperre besitzen, wird sich Dein Netzbetreiber vermutlich in den nächsten Wochen bei Dir melden, um einen Termin für den Austausch des Zählers zu vereinbaren.
Die Daten im MaStR musst Du nur aktualisieren, wenn Du Dein Balkonkraftwerk erweiterst, an einen anderen Standort bringst oder die Anlage abbauen möchtest.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur gemäß § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ein Bußgeld verhängen, wenn Du Dein Balkonkraftwerk nicht anmeldest. In der Praxis ist jedoch bislang kein Fall bekannt, in dem eine fehlende Registrierung tatsächlich zu einer Strafe oder Problemen geführt hat. Trotzdem solltest Du Dein Balkonkraftwerk registrieren, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Welche Balkonkraftwerke oder Mini Solaranlagen müssen nicht angemeldet werden?
Die Anmeldepflicht entfällt, wenn Deine Solaranlage nicht an einem festen Standort betrieben wird, wie zum Beispiel auf einem Campingplatz oder in einem Wohnmobil.
Ebenso ist keine Anmeldung notwendig, wenn Du Dein Balkonkraftwerk als Inselanlage nutzt, also die Anlage nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist.
Bitte beachten Sie, dass die hier erwähnten Regeln und Vorschriften auf verfügbaren Quellen basieren und sich im Laufe der Zeit ändern können.
FAQs
1. Muss ich meinen Stromspeicher separat im Marktstammdatenregister anmelden?
Ja, Dein Stromspeicher muss separat zu Deiner Solaranlage oder Deinem Balkonkraftwerk im (MaStR) angemeldet werden. Allerdings hast Du die Möglichkeit, den Speicher direkt zusammen mit der Registrierung Deiner neuen Anlage mit anzugeben. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu findest Du hier.
2. Wann muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Du musst Dein Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im MaStR der Bundesnetzagentur registrieren.
3. Sind Balkonkraftwerke mit 800 Watt Wechselrichterleistung erlaubt?
Plug & Play bezeichnet eine Technologie, die es ermöglicht, Geräte wie Balkonkraftwerke schnell und einfach zu installieren, ohne dass eine aufwendige Konfiguration oder technisches Fachwissen erforderlich ist. Bei einer Plug & Play-Solaranlage müssen Sie das Solarmodul lediglich anschließen, und es beginnt sofort, Strom zu erzeugen und in das Hausnetz einzuspeisen. Diese unkomplizierte Installation macht Plug & Play-Solaranlagen besonders attraktiv für Haushalte und Mietwohnungen, die eine schnelle und effiziente Lösung zur Stromkostenreduktion suchen.
4. Was kostet die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?
Die Registrierung im Markstammdatenregister ist kostenlos möglich und darf selbst durchgeführt werden.
5. Was passiert, wenn mein Balkonkraftwerk die maximal zulässige Wechselrichter- und Modulleistung überschreitet?
Überschreitet Deine Anlage die festgelegten Leistungsgrenzen, wird sie nicht mehr als Balkonkraftwerk eingestuft und kann nicht über das vereinfachte Verfahren angemeldet werden. Unser Kundensupport steht Dir in diesem Fall gerne zur Verfügung.
6.Brauche ich einen zweiten Stromzähler für mein Balkonkraftwerk?
In der Regel ist für ein Balkonkraftwerk kein zweiter Stromzähler erforderlich. Hast Du jedoch einen älteren Ferraris-Zähler, der durch die Einspeisung rückwärts läuft, wird Dein Netzbetreiber diesen austauschen.
Fazit: Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist einfach und wichtig
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks oder einer Mini PV anlagen ist ein wichtiger Schritt, um die Netzstabilität zu gewährleisten und die Sicherheit des Netzes zu erhöhen.Die Registrierung ist kostenlos und geht innerhalb weniger Minuten erledigt. Es ist wichtig, dass Sie vor der Installation Rücksprache mit den Wohnungsbesitzer*innen halten, um gegebenenfalls bauliche Maßnahmen zu besprechen und Streit vorzubeugen.