Am Donnerstag, dem 4. Juli 2024, hat der Bundestag ein wegweisendes Gesetz für Balkonkraftwerke verabschiedet, das insbesondere für Mieterinnen und Mieter von großer Bedeutung ist. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften haben nun deutlich weniger Mitspracherecht bei der Installation von Mini-Solaranlagen.
Nach mehrmonatigen Verzögerungen wurde nun endlich beschlossen, dass Wohnungseigentümer und Mieter ein gesetzliches Recht auf die Einrichtung von Balkonkraftwerken erhalten. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich bereits am 3. Juli 2024 auf eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses geeinigt, die letztendlich ohne Änderungen am darauf folgenden Tag angenommen wurde.
Frühere Regelungen: Hindernisse für Mieter und WEG
In der Vergangenheit waren die bürokratischen Barrieren für die Installation von Balkonkraftwerken bei Mietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) erheblich. Mieter mussten oft umfassende Genehmigungen von ihren Vermietern einholen, die aus einer Vielzahl von Gründen eine Genehmigung verweigern konnten. Bei den WEGs erforderte die Installation von Solaranlagen zudem die einstimmige Zustimmung aller Eigentümer. Diese Vorgaben erschwerten es vielen, die Vorteile von Balkonkraftwerken zu nutzen.
Darüber hinaus konnte die Installation einer Mini-Solaranlage lediglich aufgrund ästhetischer Bedenken abgelehnt werden. Mieter und Umweltverbände setzen sich wiederholt für eine Änderung dieser Einschränkungen ein, nicht zuletzt wegen der hohen politischen und ökologischen Bedeutung von Balkonkraftwerken.
Was ist das Wohneigentumsgesetz (WEG)?
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern. Hier sind die zentralen Aspekte zusammengefasst:
Eigentumsverhältnisse und Gemeinschaftseigentum: Das WEG erklärt, wie Eigentum an Wohnungen begründet wird und was alles zum Gemeinschaftseigentum zählt, wie beispielsweise das Grundstück und Teile des Gebäudes.
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums: Das Gesetz bestimmt die Regeln für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, einschließlich der Ernennung eines Verwalters und der Organisation von Eigentümerversammlungen.
Rechte und Pflichten der Eigentümer: Eigentümer dürfen ihre Wohnungen nach Belieben nutzen, müssen sich jedoch an die Regeln der Gemeinschaftsordnung halten und sind verpflichtet, Hausgeld zu zahlen.
Beschlussfassung: Das WEG regelt die Beschlussfassung in Eigentümerversammlungen und die Möglichkeiten, gegen Beschlüsse Einspruch zu erheben.
Konfliktlösung: Es enthält Vorschriften zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Eigentümern oder zwischen den Eigentümern und der Verwaltung.
Was bedeutet das neue Gesetz für Mieter?
Verringerung bürokratischer Hürden: Die Installation von Balkonkraftwerken ist jetzt deutlich einfacher geworden. Unnötige Verbote durch Wohnungseigentümergemeinschaften oder Vermieter gehören der Vergangenheit an.
Recht auf Solarenergie für Mieter: Mieter haben nun ein gesetzliches Recht darauf, steckbare Solargeräte auf ihren Balkonen zu installieren. Vermieter und Eigentümergemeinschaften sind verpflichtet, ihre Zustimmung zu erteilen.
Förderung der Energiewende: Durch die Vereinfachung der Nutzung von Balkonkraftwerken tragen wir alle aktiv zum Klimaschutz bei und unterstützen die Energiewende.
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Balkonkraftwerk für Mieter: Freie Bahn für erneuerbare Energien
Durch das neue Gesetz dürfen Mieter nun kleine Solaranlagen ohne aufwendige Genehmigungsverfahren auf ihren Balkonen anbringen. Diese Regelung ist auch in Mehrfamilienhäusern anwendbar, sofern keine baulichen Veränderungen notwendig sind und die Statik des Gebäudes unberührt bleibt. Vermietern ist es jetzt nicht mehr einfach möglich, die Installation eines Balkonkraftwerks zu untersagen.
Ihre Vorteile:
• Selbstbestimmung: Dein Vermieter kann die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr einfach ablehnen.
• Energieunabhängigkeit: Produziere einen Teil deines eigenen Stroms und reduziere deine Energiekosten.
• Umweltschutz: Trage durch die Nutzung von Solarenergie zur Reduktion des CO2-Ausstoßes bei.
• Zukunftsinvestition: Die Investitionskosten für ein Balkonkraftwerk amortisieren sich schnell durch die eingesparten Stromkosten.
Vorteile für WEGs:
• Kosteneffizienz: Gemeinsame Anschaffungen können die Kosten deutlich senken.
• Wertsteigerung: Immobilien mit nachhaltiger Energieversorgung gewinnen an Attraktivität und Wert.
• Nachhaltigkeit: Gemeinschaftlich genutzte Solaranlagen fördern die Erreichung von Klimazielen.
Wichtig: Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist die Zahl der neuen Balkonkraftwerke um 52 Prozent gestiegen. Immer mehr Menschen erkennen die Vorteile und setzen auf diese umweltfreundliche Technologie. Laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurden seit April 2024 über 150.000 neue steckbare Solargeräte installiert, womit die Gesamtzahl nun fast 563.000 beträgt.