Jetzt offiziell: Bundestag beschließt „Solarpaket I” mit 800 Watt und vereinfachter Anmeldung
Nach dem Beschluss des Bundestages und der Zustimmung des Bundesrats am heutigen Freitag, dem 26. April 2024, tritt das Solarpaket I in Kraft und bringt Ihnen als Besitzerin oder Besitzer eines Balkonkraftwerks viele Erleichterungen.
Neue Maßnahmen im Solarbereich:
Erweiterte Kapazitätsgrenze für Balkonkraftwerke: Die Einspeisegrenze wurde auf 800 Watt angehoben, was es Besitzerinnen und Besitzern ermöglicht, mehr Solarenergie ins Netz einzuspeisen und damit ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Vereinfachte bürokratische Hürden: Die lästige Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt nun. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und erleichtert Ihnen als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer den Zugang zur Solarenergieerzeugung.
Effizientere Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Die Anmeldung im MaStR, die zur Erfassung von Solaranlagen und anderen Energieerzeugungseinheiten erforderlich ist, wurde drastisch vereinfacht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Prozess der Datenerfassung und -verwaltung zu optimieren und so die Marktteilnahme zu erleichtern.
Die Bundesnetzagentur hat offiziell verkündet, dass die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Marktstammdatenregister (MaStR) zum 1. April 2024 stark vereinfacht wird. Statt 20 Angaben zu eurem neuen Balkonkraftwerk müsst ihr nur noch fünf Angaben machen. Zudem soll die Nutzerführung vereinfacht werden, damit ihr euch besser zurechtfindet (Quelle: Bundesnetzagentur).
Langfristig gesehen: Die Zielsetzung der Entbürokratisierung
Neuregelungen für Balkonkraftwerke ab 2024
Die wichtigsten Punkte im Überblick
⦿ Vereinfachte Anmeldung: Die Anmeldung bei lokalen Netzbetreibern entfällt. Stattdessen ist nur noch eine Registrierung im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich, wobei auch dieser Prozess deutlich vereinfacht wird.
⦿ Lockerung der Bauproduktregelungen: Balkonkraftwerke werden nicht mehr als Bauprodukte betrachtet. Dies hebt bisherige Beschränkungen wie die Überkopfverglasungsregel und die 2-Quadratmeter-Beschränkung für Module auf. Größere Installationen über 4 Meter Höhe sind jetzt ebenfalls zulässig.
⦿ Begrenzung der Gesamtnennleistung auf 2000 Watt: Solche Anlagen müssen bis zum Inkrafttreten des Solarpakets I angemeldet werden, um von der alten Regelung zu profitieren.
⦿ Erlaubnis von Stromzählern ohne Rücklaufsperre: Wenn noch ein alter mechanischer Stromzähler ohne Rücklaufsperre verbaut ist, muss der Messstellenbetreiber das Gerät innerhalb von 4 Monaten austauschen. In der Zwischenzeit darf das Balkonkraftwerk jedoch bereits betrieben werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist leider noch unklar, wann genau die Änderungen in Kraft treten werden. Sobald wir mehr wissen, werden wir diesen Artikel kontinuierlich aktualisieren.