Balkonkraftwerk

Sachsen und Berlin: Förderungen für Balkonkraftwerk

Berlin und Sachsen: Die Hauptstädter in Berlin und die Bewohner Sachsens können sich über großzügige Förderprogramme für Balkonkraftwerke freuen. Mit dem SolarPLUS-Programm in Berlin und einem Festzuschuss von 300 Euro in Sachsen sollen Bürgerinnen und Bürger ermutigt werden, erneuerbare Energien zu nutzen und die Energiewende voranzutreiben. Beide Programme haben begrenzte Mittel, daher ist es wichtig, die Anträge rechtzeitig zu stellen und die jeweiligen Voraussetzungen zu beachten. Die Förderung in Berlin ist auf maximal 14.000 Fälle begrenzt, während Sachsen insgesamt 6,5 Millionen Euro für Balkonkraftwerke bereitstellt. Die Kosten für Solarmodule könnten sich in Zukunft ändern, was auch die Höhe der Förderung beeinflussen könnte.

Wie beantrage ich die Förderung für mein Balkonkraftwerk in Berlin und Sachsen?

Die Antragstellung für die Förderung von Balkonkraftwerken in Berlin (SolarPLUS-Programm) und Sachsen (Festzuschuss) erfolgt digital, um den Prozess unkompliziert zu gestalten. In Berlin reichen Sie Ihren Antrag online auf der Website der IBB Business Team GmbH ein, während in Sachsen die Anträge ab dem 29. August ausschließlich digital auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass in Berlin das Balkonkraftwerk zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erworben oder in Auftrag gegeben sein darf, während in Sachsen die Förderung für Stecker-Photovoltaik-Anlagen gilt, die ab dem 22. Juni 2023 gekauft oder bestellt wurden. Die digitale Antragstellung vereinfacht den Prozess und sorgt dafür, dass Sie die Fördermittel für Ihr Balkonkraftwerk reibungslos erhalten.

Was benötigen Sie für die Förderungsbeantragung in Berlin?

Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Hauptmieter und Hauptmieterinnen mit erstem Wohnsitz in Berlin.
Das Balkonkraftwerk muss in Berlin installiert und in Betrieb genommen werden.
Für die Nutzung dieser Förderung ist die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters erforderlich, für die wir Ihnen ein Musterschreiben bereitstellen.
Ein Stromzähler mit Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler ist notwendig. Falls Ihr Haushalt über keinen solchen Zähler verfügt, kann die Stromnetz Berlin GmbH einen kostenfreien Austausch arrangieren.
Für weitere Informationen über das Berliner Förderprogramm für Solarenergie auf Balkonen, klicken Sie auf diesen Link.

Wann hat man das Geld des Balkonkraftwerks in Sachsen wieder rein?

Die Kosten betragen aktuell 600 bis 1100 Euro. Dazu gehören das Solarmodul selbst, der Wechselrichter, Kabel mit Stecker, Unterkonstruktion, Befestigung und die Einspeisesteckdose inklusive Installation durch einen Elektriker. Durch den sächsischen Festzuschuss verringern sich diese Kosten um 300 Euro. Eine Anlage mit einem Modul hat sich damit nach drei Jahren amortisiert, eine Anlage mit zwei Modulen nach 3,6 Jahren.
Möchten Sie mehr über das Förderprogramm in Sachsen erfahren? Lesen Sie gerne unseren Blog-Artikel.

ⓘ Sachsen: Die Mittel für Balkonkraftwerke für Eigentümer:innen in Sachsen sind ausgeschöpft. Eine Antragstellung aus diesem Kontingent ist nicht mehr möglich. (Stand: 06.11.2023)