Balkonkraftwerke erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit. Doch stellt sich die Frage, ob Mieter das Recht haben, solche Kraftwerke zu installieren, und inwieweit Vermieter ein Mitspracherecht in dieser Angelegenheit haben. Wir möchten Klarheit darüber schaffen, ob Vermieter die Installation von Balkonkraftwerken verbieten können und welche Gründe es gibt, eine eigene Solaranlage zu besitzen. In den letzten Jahren hat der Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere der Solarenergie, erhebliche Fortschritte gemacht. Die Verbreitung von steckbaren Solaranlagen in deutschen Haushalten stellt dabei einen bedeutenden Meilenstein in der privaten Energiewende dar.
Um mehr Begeisterung für die Photovoltaikanlage, die als Balkonkraftwerk bekannt ist, zu wecken, gibt es einige neue Regeln und Vorteile für Menschen, die Solarenergie nutzen. Diese Änderungen beinhalten, dass ab Januar 2023 bestimmte Steuern für Solarmodule und -komponenten entfallen, dass Balkonkraftwerke ab dem 1. Januar 2024 mehr Strom erzeugen dürfen (von 600 Watt auf 800 Watt), und bald könnte jeder das Recht haben, ein Solar Balkonkraftwerk zu installieren.
Im Jahr 2024 werden Balkonkraftwerke voraussichtlich eine größere Bedeutung in der Solarenergieerzeugung erlangen. Die Bundesregierung hat Pläne, die maximale Leistungsfähigkeit eines Wechselrichters in einem Balkonkraftwerk auf bis zu 800 Watt zu erhöhen. Dieser Schritt eröffnet die Möglichkeit, mehr selbst erzeugten Solarstrom effektiver zu nutzen und den Bedarf an herkömmlichem Haushaltsstrom zu verringern.
Inhalt:
• Balkonkraftwerk: Eine Win-Win-Situation für Mieter und Vermieter
• Die Vorteile der Sonne überall genießen: Verbesserte Stecker-Solargeräte mit Vorzügen
• Neues Mietrecht 2023: Welche Veränderungen kommen?
• Die rechtlichen Grundlagen für Erhaltungsmaßnahmen in Mietverhältnissen
• Häufige gestellte Frage
Benötigen Sie eine besondere Genehmigung, um ein Balkonkraftwerk zu installieren?
Was die Erlaubnis Ihres Vermieters betrifft, ist sie nicht erforderlich, aber Sie können mit ihm darüber sprechen, wenn Sie möchten. Dies ist die übliche Praxis, es sei denn, es gibt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter, die etwas anderes besagt.
Balkonkraftwerk: Eine Win-Win-Situation für Mieter und Vermieter
Für Mieter bedeutet das, dass sie Balkonkraftwerk und andere Solaranlagen ohne die Zustimmung ihres Vermieters nutzen können. Das ist eine große Verbesserung für Mieter, die Solarenergie nutzen möchten. Auf der anderen Seite profitieren auch Eigentümer von Immobilien in Wohnungseigentümergemeinschaften von diesem Gesetzesvorschlag. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihnen nicht mehr generell verbieten, PV-Balkonkraftwerke auf ihrem Grundstück zu installieren.
Wenn dieses neue Gesetz verabschiedet wird, haben alle das Recht, Solar Balkonkraftwerke und andere Plug-and-Play-Solaranlagen zu installieren und zu nutzen. Ob sie auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Dach platziert werden, spielt dann weniger eine Rolle. Die Installation kann nur noch unter bestimmten und seltenen Umständen gestoppt werden. In den kommenden Abschnitten werden wir genauer erläutern, welche Bedingungen das sind und welche Änderungen dieser neue Gesetzesvorschlag mit sich bringt.
Die Vorteile der Sonne überall genießen: Verbesserte Stecker-Solargeräte mit Vorzügen
Die geplante Gesetzesänderung der Regierung, wie sie im neuen Gesetzesentwurf vorgesehen ist, bringt eine wesentliche Verbesserung der rechtlichen Situation zugunsten von Immobilieneigentümern, die ihre eigene Stromerzeugung anstreben. Dies bezieht sich insbesondere auf den zweiten Absatz des § 20 im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), in dem die sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen aufgeführt sind, die Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft beantragen können.
• Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen
• Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge
• Einbruchsschutz
• Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität
Neues Mietrecht 2023: Welche Veränderungen kommen?
Obwohl kein spezielles Mietgesetzbuch existiert, bildet bei mietrechtlichen Anliegen vor allem der individuell vereinbarte Mietvertrag die Grundlage. Einerseits der individuell abgeschlossene Mietvertrag und andererseits das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Innerhalb des BGB gibt § 554 Absatz 1 klare Anweisungen zu mietrechtlichen Themen.
Die rechtlichen Grundlagen für Erhaltungsmaßnahmen in Mietverhältnissen
Einer dieser zentralen Aspekte betrifft die Erhaltungsmaßnahmen, die notwendig sind, um die Mietsache instand zu halten oder zu reparieren. Diese Maßnahmen sind nicht nur im Interesse des Vermieters, sondern sollen auch die Wohnqualität und Sicherheit für den Mieter gewährleisten. Gemäß § 555a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten folgende Bestimmungen:
1. Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).
2. Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.
3. Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.
4. Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Diese Regeln dienen dem Schutz der Rechte sowohl des Vermieters als auch des Mieters und sollen sicherstellen, dass notwendige Maßnahmen zur Erhaltung der Mietsache in angemessener Weise durchgeführt werden. Mietverhältnisse sollten auf einer soliden rechtlichen Grundlage aufbauen, um Streitigkeiten und Missverständnisse zu minimieren und letztendlich ein harmonisches Wohnverhältnis zu fördern.
Häufige gestellte Frage:
• Kostengünstig in der Anschaffung: Balkonkraftwerke sind vergleichsweise preiswert und somit eine kosteneffiziente Option für Mieter.
• Umweltschutz: Jedes Balkonkraftwerk leistet einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz, indem es erneuerbare Energie erzeugt und den CO2-Fußabdruck reduziert.
• Vielseitige Anbringungsmöglichkeiten: Diese Mini-PV-Anlagen sind nicht nur für Balkongeländer geeignet, sondern können auch an Fassaden, Flachdächern oder Garagen installiert werden, was ihre Flexibilität erhöht.
• Einfache Installation: Neben der Anbindung an Balkongeländer können Balkonkraftwerke auch unkompliziert über eine Haushaltssteckdose betrieben werden, was die Installation erleichtert.
• Portabilität: Bei einem Umzug können Mieter ihr Balkonkraftwerk problemlos mitnehmen und an ihrer neuen Wohnstätte nutzen, was die Investition noch attraktiver macht.
Die gesetzlich vorgeschriebene Leistungsgrenze für die Einspeisung von Balkonkraftwerken ins öffentliche Netz liegt derzeit bei 600 Watt. Das bedeutet, dass die Solar-Module eine etwas höhere Leistung haben können, um die Funktionsfähigkeit des Balkonkraftwerks bei weniger sonnigem Wetter sicherzustellen und eine optimale Stromausbeute zu erzielen. Der Wechselrichter der Anlage darf jedoch maximal 600 Watt in das Netz einspeisen. Im Rahmen der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung wird die Begrenzung für Balkonkraftwerke voraussichtlich von 600 auf 800 Watt angehoben. Gleichzeitig wird das allgemeine Recht auf Mini-Solaranlagen weiter gestärkt. Dies ermöglicht Mietern, mehr grüne Energie zu erzeugen und ins Netz einzuspeisen.
Sofern weder der Mietvertrag noch andere rechtliche Vereinbarungen wie die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung ausdrücklich die Anbringung von Gegenständen am Geländer verbieten, steht einer Nutzung eines Balkonkraftwerks nichts im Wege. Dennoch raten wir dazu, vor dem Erwerb und der Installation einer solchen Anlage Rücksprache mit sämtlichen Beteiligten zu halten.