Balkonkraftwerk

Vereinfachung im Marktstammdatenregister: Anmeldung von Balkonkraftwerken Ab 1. April leicht gemacht

Seit der Ankündigung des Solarpakets I durch die Bundesregierung sind Besitzer und potenzielle Käufer von Balkonkraftwerken gespannt auf die versprochenen Vereinfachungen. Nun erfüllt die Bundesnetzagentur eine dieser Erwartungen mit einer erleichterten Registrierung für Balkonkraftwerke.

Neueste Meldung vom 28. März 2024: Die Bundesnetzagentur hat offiziell verkündet, dass die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Marktstammdatenregister (MaStR) zum 1. April 2024 stark vereinfacht wird. Statt 20 Angaben zu eurem neuen Balkonkraftwerk müsst ihr nur noch fünf Angaben machen. Zudem soll die Nutzerführung vereinfacht werden, damit ihr euch besser zurechtfindet (Quelle: Bundesnetzagentur).

Das Jahr 2024 bringt zahlreiche spannende Neuerungen für Balkonkraftwerke, einschließlich der vielgeforderten Erhöhung der Einspeiselimit von 600 auf 800 Watt. Um stets über die neuesten Entwicklungen informiert zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, regelmäßig unseren Blog zu besuchen. Hier finden Sie aktuelle Updates und Informationen rund um Balkonkraftwerke und die neuesten Regelungen.

Wesentliche Informationen:
Ab dem Jahr 2024 treten folgende Änderungen in Kraft:

Erhöhung der Wechselrichterleistung: Die Leistungsgrenze von Wechselrichtern wird von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Dadurch ist es möglich, bis zu 800 Watt Leistung in das häusliche Netz einzuspeisen.

Kapazitätserhöhung für Mikro-Wechselrichter: Es wird erlaubt sein, Mikro-Wechselrichter mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Watt an Wechselrichter für Balkonkraftwerke anzuschließen. Bisher zögerten viele Netzbetreiber, solche Installationen zu genehmigen, selbst wenn die Wechselrichter ihre Leistung drosseln konnten.

Vereinfachte Anmeldung: Die Anmeldeprozesse beim Marktstammdatenregister werden vereinfacht. Nach der Registrierung werden die Netzbetreiber direkt benachrichtigt, woraufhin entschieden wird, ob ein Austausch des Stromzählers notwendig ist. Für Besitzer alter Stromzähler, die noch in der Lage sind, rückwärts zu laufen, stellt dies kein Hindernis mehr dar; die Nutzung des Balkonkraftwerks ist sofort möglich, was zuvor untersagt war. Die Netzbetreiber erhalten eine Frist von vier Monaten, um die Stromzähler auszutauschen.

Bitte beachten Sie, dass die hier erwähnten Regeln und Vorschriften auf verfügbaren Quellen basieren und sich im Laufe der Zeit ändern können

Vereinfachtes Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke ab sofort verfügbar

Inhaber von Balkonkraftwerken können sich nun auf ein deutlich vereinfachtes Anmeldeverfahren beim Marktstammdatenregister (MaStR) freuen. Die Aktualisierung reduziert signifikant die Menge der erforderlichen Informationen: Betreiber müssen nun nur noch ihre persönlichen Daten sowie etwa fünf Angaben zum Balkonkraftwerk selbst einreichen, um eine erfolgreiche Registrierung zu ermöglichen. Im Vergleich zu vorher, wo etwa 20 Angaben notwendig waren, stellt dies eine erhebliche Erleichterung dar. Die Neuerung erleichtert somit bereits vorhandenen oder neu bestellten Balkonkraftwerksbesitzern die Anmeldung und markiert einen ersten Schritt zur Entbürokratisierung, der bereits vor der Entscheidung über ein Gesetzespaket im Deutschen Bundestag erfolgt ist. Das Ziel ist, die Teilnahme an der Energiewende für alle Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten.

Deutlicher Anstieg der Registrierungen von Solaranlagen

Das Jahr 2023 markiert einen Wendepunkt mit der Errichtung von über 1,6 Millionen neuen Anlagen zur Stromerzeugung, die im Marktstammdatenregister (MaStR) verzeichnet wurden, darunter 300.000 Photovoltaik-Balkonkraftwerke. Dieses Phänomen unterstreicht nachdrücklich, wie sehr die Energiewende nun in der breiten Öffentlichkeit Fuß gefasst hat. Vor diesem Hintergrund ist eine unkomplizierte und nutzerorientierte Registrierung dieser Anlagen unabdingbar. Die Bundesnetzagentur leistet durch die Simplifizierung des Anmeldeprozesses einen entscheidenden Beitrag, damit alle Arten von Stromerzeugungsanlagen eine aktive Rolle im Rahmen der Energiewende spielen können.

Langfristig gesehen: Die Zielsetzung der Entbürokratisierung

Der Deutsche Bundestag diskutiert derzeit ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarausbaus. Dies wird voraussichtlich Vorschriften enthalten, die insbesondere für Balkonkraftwerke die im MaStR einzutragenden Daten reduzieren werden. Beispielsweise muss die Ausrichtung der Anlage für Balkonkraftwerke nicht mehr angegeben werden. Zusätzlich wird erwartet, dass das Gesetzespaket vorschreibt, dass Balkonkraftwerke nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur wird den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das neue, an sein Netz angeschlossene Balkonkraftwerk informieren.

Einfache Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks

MaStR, das Marktstammdatenregister, ermöglicht es Ihnen, sich persönlich oder Ihr Unternehmen als Betreiber einer Anlage zu registrieren und Ihr Balkonkraftwerk offiziell anzumelden. Dieser Prozess ist überraschend schnell und kann in nur etwa 15 Minuten abgeschlossen werden.
Die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur ist unkompliziert .Dafür öffnen Sie bitte den MaStR-Onlineassistenten der Bundesnetzagentur und legen ein Benutzerkonto an.Auf diese Weise wird der Vorgang vereinfacht, sodass Sie mühelos Ihren ersten Schritt in Richtung der Erzeugung eigener Solarenergie gehen können.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie auf der offiziellen Webseite des Marktstammdatenregisters: MaStR.